E-Government-Gesetz Berlin - Definition. Was ist E-Government-Gesetz Berlin
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Was (wer) ist E-Government-Gesetz Berlin - definition


E-Government-Gesetz Berlin         
Das E-Government-Gesetz Berlin regelt die Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Es soll dafür sorgen, dass neue Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt und verwendet werden.